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| Lieferbedingungen |
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Lieferberdingungen
a) Die Firma Bolda ist
bemüht, vereinbarte Lieferfristen
entsprechend ihrer freien Kapazitäten einzuhalten bzw.
ansonsten innerhalb angemessener Frist zu leisten. Die
Erreichbarkeit der Firma Bolda beschränkt sich auf ihre üblichen
Geschäftszeiten und ist der Käufer aus der Nichterreichbarkeit des
Verkäufers außerhalb dieser Geschäftszeiten nicht berechtigt,
wie
immer geartete Ansprüche geltend zu machen. Die Firma Bolda trifft
keine Haftung für Verzögerungen oder Lieferfristüberschreitungen,
welche nachweislich der Sphäre von Vorlieferanten der Firma Bolda
zuzuordnen sind. Präkarien können nicht geltend gemacht werden.
b) Die Firma Bolda ist berechtigt, ihr Unternehmen zu
Urlaubszwecken vorübergehend und im üblichen Ausmaß zu
schließen, ohne dass dem Käufer daraus wie immer geartete
Rechte oder Ansprüche erwachsen, insbesondere auch nicht
im Zusammenhang mit allfälligen während dieses Urlaubs
auftretenden Problemen oder Ausfällen.
c) Die Firma Bolda ist prinzipiell berechtigt, Teil- und
Vorlieferungen durchzuführen.
d) Die Firma Bolda ist jederzeit und uneingeschränkt berechtigt,
zur Erfüllung aller ihr übernommenen Verpflichtungen aus
dem Vertrag Subunternehmer ihrer Wahl zu beauftragen.
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cardesign Bolda - 4722 Peuerbach, Bahnhofstr 29 - Austria
Tel. 00 43 72 76 / 37 78
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