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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bolda
1. Auftragsbestimmungen
a) Gegenstand der Aufträge sind Leistungen laut der derzeitig gültig veröffentlichten Preisliste. Irrtümer sowie Druckfehler werden vorbehalten und können nicht geltend gemacht werden. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
2. Preise
a) Die Preise ergeben sich aus der zur Zeit gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die im Geschäft zur Einsichtnahme oder im Onlineshop und zum Mitnehmen oder zum Ausdruckrucken ausliegt. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 20% b) Alle Preise beruhen auf der Kostengrundlage des Angebotesdatums .Die Firma Bolda ist berechtigt, bei Änderungen Kostenbildender Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen , ohne dass der Käufer deshalb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt währe.
3. Berechnung
a) Aufträge bis zu einem Auftragswert von 500,00 Euro sind Bar zu bezahlen. b) Auf dem Postweg eingegangene Aufträge können per Nachnahme, Paybox oder Kreditkarte zu Lasten des Auftraggebers zurückgeschickt werden. c) Aufträge über 500,00 Euro können gegen Vorlage eines Bestell- bzw. Auftragszettels und nur gegen Vorkasse in Auftrag genommen werden. d) Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.

4. Gewährleistung und Haftung
a) Auf dem Auftragsschein der Firma Bolda Graphische Dienstleistung müssen die Lieferfristen schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Auftrag bei der Firma Bolda Graphische Dienstleistung fertig bearbeitet ist und in Versand- und Abholbereitschaft zur Verfügung steht. Die Lieferung bzw. Zustellung des Auftrages zu dem vom Auftraggeber angegebenen Ort ist nicht Bestandteil der Lieferfrist. b) Alle Gewährleistungsansprüche aus Dienstleistungsaufträgen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Auftrages schriftlich geltend gemacht werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel Sie beschränkt sich auf das Recht einer Ersatzlieferung. Sollte sie nicht zustande kommen, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung des Preises oder Stornierung des Vertrages. c) Wird die Lieferfrist nicht eingehalten oder werden die Vorlagen beschädigt, können Schadensersatzansprüche, außer im Falle grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Firma Bolda Graphische Dienstleistung nicht geltend gemacht werden. d) Die Prosign haftet nicht für Mängel und Schäden, sofern diese nur auf leichte Fahrlässigkeit des Verkäufers oder deren Mitarbeiter oder sonst beauftragte Personen zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist somit ausgeschlossen d) Weiters gilt ausdrücklich vereinbart, dass der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Zinsverlusten und der Ersatz von Ansprüchen, die von dritter Seite gegen die Fa. Bolda geltend gemacht werden, ebenfalls ausgeschlossen ist. e) Die Firma Bolda Graphische Dienstleistung trifft auch keinerlei Haftung für allfällige im Zusammenhang mit der Datensicherung bei Installation oder Mängelbehebung bzw. Reparatur auftretende Datenverluste oder ähnliches. f) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Fa.Bolda gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Fa. Bolda auf den Käufer über. Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für Preisreduzierte Ware und Sonderbestellungen wo der Kunde die Möglichkeit hat die Farbe und Größe selbst zu bestimmen da diese waren Individuell für den Kunden hergestellt werden. Und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen.


5.Liefertermin, Lieferfrist, Leistung
a) Die Firma Bolda ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen entsprechend ihrer freien Kapazitäten einzuhalten bzw. ansonsten innerhalb angemessener Frist zu leisten. Die Erreichbarkeit der Firma Bolda beschränkt sich auf ihre üblichen Geschäftszeiten und ist der Käufer aus der Nichterreichbarkeit des Verkäufers außerhalb dieser Geschäftszeiten nicht berechtigt, wie immer geartete Ansprüche geltend zu machen. Die Firma Bolda trifft keine Haftung für Verzögerungen oder Lieferfristüberschreitungen, welche nachweislich der Sphäre von Vorlieferanten der Firma Bolda zuzuordnen sind. Präkarien können nicht geltend gemacht werden. b) Die Firma Bolda ist berechtigt, ihr Unternehmen zu Urlaubszwecken vorübergehend und im üblichen Ausmaß zu schließen, ohne dass dem Käufer daraus wie immer geartete Rechte oder Ansprüche erwachsen, insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit allfälligen während dieses Urlaubs auftretenden Problemen oder Ausfällen. c) Die Firma Bolda ist prinzipiell berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. d) Die Firma Bolda ist jederzeit und uneingeschränkt berechtigt, zur Erfüllung aller ihr übernommenen Verpflichtungen aus dem Vertrag Subunternehmer ihrer Wahl zu beauftragen.



6. Aufbewahrung und Transport
a) Die Auftragsunterlagen, sowie die fertigen Aufträge, können auf Wunsch des Kunden abgeholt und wieder geliefert werden. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.Für Transporte innerhalb des Firmenstandortes berechnen wir eine Pauschale von 10,00 Euro. Der Auftraggeber trägt hierbei die Transportgefahr. b) Die überlassenen Vorlagen bzw. Auftragsunterlagen werden durch die Firma Bolda Graphische Dienstleistung mit Sorgfalt und vertraulich behandelt. c) Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis über die Vollständigkeit bzw. den Umfang der übergebenen Unterlagen. d) Reklamationen müssen in einem Zeitraum von max. fünf Tagen nach erhalt der Ware geltend gemacht werden, ansonsten erlischt die Möglichkeit der Ersatzforderung (Ausnahmeregelung: fixe Werks sowie Werbeverträge deren Rechtsgültige Dauer die oben genannte Frist überschreitet.) e) Die maximale kostenlose Lagerungsdauer entspricht einem Zeitraum von 1 Monaten ab Fertigstellung des Auftrages. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Firma Bolda das Recht vor, eine pauschale Lagergebühr in Höhe von € 10 einzuheben, bzw. die Entsorgung des Materials zu Lasten des Auftraggebers vorzunehmen sowie ausständige Beträge des jeweiligen Auftrags durch Rechtsmittel geltend zu machen.
6. Eigentumsvorbehalte
a) Die Auftragsleistungen bleiben Eigentum der Firma Bolda Graphische Dienstleistung, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Kosten der Eintreibung im das Eigentum der Firma Prosign übergeht. Forderungen, die sich aus einer Verfügung ergeben, gehen mit ihrer Entstehung auf die Firma Bolda über. b) Die jeweiligen erstellten Grafiken und entwürfe der Fa Prosign unterliegen auch nach vollständiger Bezahlung dem (c) Copyright des Erstellers.
7. Urheberrechte
a) Der Kunde versichert, dass ihm das Urheberrecht, sowie alle die Kopien deckender Nutzungsrechte an den Vorlagen zusteht. Die Firma Bolda Graphische Dienstleistung wird von dem Auftraggeber von allen Ansprüchen freigestellt und ersetzt dem Auftragsabwickler alle Kosten, die dadurch entstehen, dass Dritte ein Urheberrecht oder das ausschließliche Nutzungsrecht gegenüber der Firma Bolda Graphische Dienstleistung geltend machten. b) Der Anspruch auf Vergütung des Gesamtauftragswertes bleibt bestehen, wenn Dritte Urheberrecht geltend machen und der Auftrag dadurch nicht zu Ende bearbeitet werden kann. Eine Abrechnung des Auftrages erfolgt, wenn durch Einspruch Dritter oder Anweisung des Kunden, die Beendigung des Auftrages mehr als 14 Tage ausgesetzt wird. c) Die Preise inkludieren nicht das Copyright der Grafiken und / oder von Bolda erstelltes geistiges Eigentum. Durch Präkarien erstellte Verträge sind ebenfalls nicht von dieser Regelung ausgenommen. d) Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingung bedürfen der schriftlichen Form. Präkarien haben keine Rechtswirksamkeit. Dies gilt auch bei der Auftragsvergabe. e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten bzw. zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtige Zweck erreicht wird.

8.Schlußbestimmungen
a) Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag wird ausdrücklich die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts in Linz vereinbart . Es gilt ausschließlich das Rech der Republik Österreich b) Auf den gegenständlichen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. c) Sofern es sich beim gegenständlichen Vertrag um ein Verbrauchergeschäft handelt, gelten die vorstehenden genannten Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung nicht zwingend andere Regelungen vorsieht. d) Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch der Rest des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, allenfalls ungültige Bestimmungen durch jeweils andere, den ungültigen Bestimmungen am ehesten entsprechende, zu ersetzen, die sodann rechtswirksam sind. f) Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein Abgehen von diesem Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

Copyright (c) 2003 by Margit Bolda www.bolda.at

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cardesign Bolda - 4722 Peuerbach, Bahnhofstr 29 - Austria
Tel. 00 43 72 76 / 37 78

 

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